Mitglieder sind berechtigt die Rennbahn täglich in der Zeit von 9.00 bis 22.00 Uhr zu benutzen.
Gastfahrer können sich über die Trainingszeiten unter der Rubrik Öffnungszeiten oder im Gästebuch erkundigen.
Bahngebühren
Bahnordnung
1. Bahnnutzung
1.1 Trainingszeiten
Mitglieder sind berechtigt die Rennbahn täglich in der Zeit von 9.00 bis 22.00 Uhr zu benutzen.
Gastfahrer können sich über die Trainingszeiten unter der Rubrik Öffnungszeiten oder im Gästebuch erkundigen.
1.2 Tageskarten
Gastfahrer sind verpflichtet vor Trainingsbeginn die Bahngebühr zu entrichten.
Diese Gebühr ist beim
Bahndienst zu bezahlen.
Die aktuellen Preise für eine Tageskarte sind für Erwachsene und
Jugendliche unterschiedlich,
und werden auf der Bahn und unserer Homepage veröffentlicht.
Wer sich unberechtigt Zutritt verschafft macht sich strafbar.
2. Vorschriften
2.1 Grundsätzlich dürfen nur durch den Gesetzgeber zugelassene Frequenzen verwendet werden.
Wir weisen daraufhin, dass das Benutzen von nicht zugelassenen Quarzen eine strafbare Handlung darstellt.
2.2 Jeder Fahrer ist verpflichtet, sich vor Trainingsbeginn zu versichern dass sein Kanal nicht belegt ist.
Zu diesem Zweck ist eine Frequenzklammer am Sender zu befestigen.
Diese Klammern gibt der Bahndienst aus.
3. Haftung und Sicherheit
3.1 Es sind nur Fahrzeuge zugelassen, die den einschlägigen sicherheits- und umwelttechnischen Standards entsprechen.
3.2 Die Fahrzeuge dürfen nur auf der abgegrenzten Strecke betrieben werden.
Außerhalb dieses Bereichs herrscht absolutes Fahrverbot.
3.3 Fahrzeuge auf der Rennstrecke haben absolute Vorfahrt.
Beim Einsetzen von Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass niemand gefährdet oder behindert wird.
3.4 Fahrerhaftung
Jeder Fahrer haftet selbst für sein Fahrzeug.
Der Temposünder Aichach e.V. übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Betrieb eines Modellfahrzeuges entstehen.
Die Benutzung der Bahn ist nur für Fahrer erlaubt, die im DMC Mitglied sind, oder einen gültigen Haftpflicht-Versicherungsschutz, die den Betrieb von funkferngesteuerten Modellfahrzeugen einschließt, abgeschlossen haben.
3.5 Gefahrenhinweise
Das Betreten der Bahn durch Fahrer und deren Begleitpersonen geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.
Der Temposünder Aichach e.V. weist ausdrücklich daraufhin, dass das Verlassen der durch Banden gesicherten Bereiche und insbesondere das Betreten der Bahn mit erheblichen Gefahren für Personen und Sachen verbunden ist.
Helfer, die sich notwendigerweise innerhalb der Bahn befinden, haben sich nach erfolgter Hilfeleistung sofort in die gesicherten Bereiche zu begeben.
Reparaturen der Modellfahrzeuge auf der Fahrbahn oder auf der Bahn sind ausnahmslos verboten.
3.6 Zuschauer
Zuschauer sind verpflichtet, sich in jedem Fall hinter der Schutzbande aufzuhalten.
Das Betreten der Bahn, des Fahrerlagers und des Boxengassenbereiches ist für Zuschauer strengstens untersagt.
Die Banden dürfen in
keinem Fall, auch nicht für Kinder, als Sitzgelegenheit benutzt werden, so
dass sich Körperteile innerhalb des eingezäunten Bereichs befinden.
Das Berühren der Fahrzeuge ist in allen Fällen verboten, es besteht
erhebliche Verletzungsgefahr.
Anweisungen der Mitglieder des Temposünder Aichach e.V. ist Folge zu
leisten.
Alle Mitglieder sind verpflichtet und bevollmächtigt, auf die Sicherheit des Bahnbetriebes vorrangig zu achten.
4. Sonstiges
4.1 Abfallbeseitigung
Alle Fahrer und auch deren Begleiter sind verpflichtet, den von ihnen verursachten Abfall selbst zu entsorgen.
4.2 Camping
Das Campieren auf dem Vereinsgelände ist verboten.
4.3 Sicherung des Vereinsgeländes nach Trainingsende
Das Vereinsmitglied, der als Letzter die Bahn verlässt, hat sich zu vergewissern, dass die Gebäude verschlossen sind und die Bahn abgesperrt ist.
4.4 Platzverweis
Bei groben Verstößen gegen die Bahnordnung ist der Verein berechtigt die entsprechende Person vom Vereinsgelände zu verweisen.
Der Vorstand